Die Gewebekommission am Universitätsklinikum Regensburg

Rechtssicherheit, Transparenz und Kontinuität in der Gewebespende

Im Jahr 2007 trat in Deutschland das Gewebegesetz (Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen) in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie, die EG-Geweberichtlinie 2004/23/EG, aus dem Jahr 2004 um. Die Richtlinie soll für Gewebeprodukte europaweit einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards schaffen. Diese Standards betreffen die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes war ein komplexer Umstrukturierungsprozess in der Gewebespende verbunden, der das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) dazu veranlasste, eine eigene Arbeitsgruppe hierfür zu gründen. Aus dieser ging die Gewebekommission hervor, die bis heute fortbesteht. Mit Prof. Dr. Marcus Scherer, Leitender Oberarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantations-Chirurgie und Vorsitzender der Gewebekommission am UKR, haben wir über die Aufgabe der Kommission und seine Sichtweise auf die Organ- und Gewebespende in Deutschland gesprochen.

Wie unterstützt Sie die DGFG bei der Gewebekommission?

Alle Prozesse sind streng behördlich überwacht und reguliert. Es müssen zum Beispiel sämtliche Genehmigungen eingeholt und jede Spende der Landesbehörde gemeldet werden. Wir stehen daher in engem Austausch mit der Regierung von Oberbayern, für deren Kooperation und Unterstützung wir sehr dankbar sind. Kurzum: Sie können sich vorstellen, dass all diese Tätigkeiten im Klinikalltag nicht nebenbei erledigt werden können. Aus diesem Grund hat sich die Gewebekommission sehr schnell dafür ausgesprochen, die DGFG als Partner in der Umsetzung des Gewebegesetzes zu gewinnen und gleichzeitig mit der Gewebespende zu beauftragen. Ich kannte bereits die DSO-G, d. h. die Vorgängergesellschaft der DGFG, und auch ihren Geschäftsführer Martin Börgel sehr gut. Seit vielen Jahren waren wir bereits für die Gewebespende in engem Austausch. Das Resultat war dann der in 2010 geschlossene Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit in der Gewebespende. Seitdem ist die DGFG fester Bestandteil der jährlich stattfinden Sitzung der Gewebe-Kommission und bespricht mit uns die Entwicklungen des Gewebegesetzes und der Gewebespende hier am UKR.

Seit wann genau gibt es die Gewebekommission und wer ist darin Mitglied?

Mit dem Gewebegesetz wurde dem Thema Gewebespende eine besondere Bedeutung für die Medizin zugeschrieben. Schließlich basiert ein Großteil unserer Tätigkeit auf Leit- und Richtlinien. Mit dem Gewebegesetz und den damit verbundenen Änderungen insbesondere im Transplantations-, Arzneimittel- und Transfusionsgesetz wird deutlich, wie komplex dieses Gesetz anzuwenden und in der Praxis zu etablieren ist. Mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes in 2007 waren die Abläufe in der Spende nicht von heute auf morgen umgestellt. Wir mussten Übergangsregelungen nach Rücksprache mit der zuständigen Regierungsbehörde (aktuell Regierung von Oberfranken) beantragen. Das war die Aufgabe einer gesonderten Arbeitsgruppe im UKR, der auch ich als Mitglied unseres Transplantationsteams angehörte. Schnell wurde allen Beteiligten klar: Für eine kontinuierliche und strenge Überwachung aller Prozesse bedarf es viel mehr eine eigene Kommission, die vom Vorstand berufen werden muss. 2009 war es dann so weit und es kamen Vertreterinnen und Vertreter aller Kliniken und Zentren des UKR, sei es aus der Gefäß-, Viszeral- oder Herzchirurgie zur ersten Gewebekommissionssitzung im UKR zusammen. Bis heute ist die enge Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung, insbesondere mit Herrn Marchsreiter, dem Leiter des Rechtsreferats für rechtliche Grundsatzfragen und Geschäftsführer der Gewebe-Kommission, ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Kommissionstätigkeit.