Voraussetzungen für die Gewebespende

Der optimale Nutzen für den Empfänger und der unbedingte Schutz vor übertragbaren Krankheiten erfordern eine strenge Risikoabwägung. Die medizinische Indikationsprüfung dient dem Ausschluss absoluter Kontraindikationen.

Kontraindikationen sind Ausschlussgründe für eine Gewebespende bzw. gelten als Risikofaktoren. Kontraindikationen sind gewebespezifisch. Darüber hinaus gibt es absolute Kontraindikationen. Die nachfolgende Übersicht führt die häufigsten absoluten Kontraindikationen auf. Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Übersicht medizinischer Ausschlussgründe

  • virale Infektionen: HIV, HBV, HCV, HTLV I/II, Masern, Röteln, VZV, Meningitis/Enzephalitis
  • aktive systemische Infektionen (bakteriell: z.B. Typhus, Borreliose, Lues, TBC; parasitär: z.B. Malaria, Toxoplasmose)
  • Sepsis mit multiresistenten bakteriellen Erregern (MRSA, VISA, VRSA, ESBL) bzw. Pilzsepsis
  • jemals Tumore des hämatopoetischen Systems (myelodysplastisches Syndrom, Leukämie, maligne Lymphome, Plasmozytom, Polycythaemia vera)
  • malignes Melanom in der Anamnese
  • Empfänger von Cornea, Sklera, Dura mater
  • zentralnervöse Erkrankung unklarer Genese (z.B. M. Alzheimer, M. Parkinson, ALS, MS)
  • Risiko der Krankheitsübertragung durch Prionen (Personen mit CJD bzw. in der genetischen Familie; mit rasch fortschreitender Demenz; Empfänger von menschlichen Hypophysenhormonen)
  • Langzeit-Immunsuppressiva
  • unklare Todesursache (außer bei geplanter Obduktion)
  • Personen mit ungeklärten Infekten aus Zika-Virus-Gebieten

0800 511 5000

Rufen Sie uns unter der gebührenfreien
24-Stunden-Rufnummer 0800 511 5000 an, wenn Sie Fragen zu möglichen Kontraindikationen einer Gewebespende haben. Unser ärztlicher Dienst klärt gemeinsam mit Ihnen ab, ob eine Gewebespende möglich ist. Eventuell sind weitere behandelnde Ärzte zur Informationsgewinnung zu befragen.

Medizinisches Screening

Die Beurteilung der Spendereignung erfolgt durch einen Arzt der DGFG. Zur Erhebung der Informationen dienen unter anderem

  • die aktuelle und historische Krankenakte des Spenders
  • die Befragung der behandelnden Ärzte bzw. des Hausarztes des Verstorbenen
  • die Befragung einer Person, die den Spender gut kannte
  • der Autopsiebericht

Infektionsdiagnostik

Es kommen nur Spender in Frage, bei denen Blut für eine valide Diagnostik vorhanden ist. Bitte sichern Sie eine aktuelle Blutprobe (mind. Serum und EDTA) aus den Rückstellungen des Labors für die vorgeschriebenen virologischen Untersuchungen. Ist keine Rückstellprobe verfügbar, kann innerhalb von 24 Stunden nach Todeseintritt eine Blutprobe abgenommen werden. Bei Organspenden erfolgt die Blutentnahme spätestens vor Perfusionsbeginn. Die Blut- bzw. Plasmaverdünnung darf 50 Prozent nicht übersteigen.

Altersgrenzen