Wie läuft die Zusammenarbeit mit der DGFG in der Gewebespende genau ab?
Steinbrecher: Der Vorteil hier in Erfurt ist auch für uns in der Pathologie das elektronische System, über das wir zeitgleich mit den DGFG-Koordinatoren die Meldung über eine potenzielle Gewebespende bei den Verstorbenen erhalten.
Lippeck: Mit dieser Information können wir eine spätere Abholung durch den Bestatter oder eine spätere Abschiednahme mit den Angehörigen organisieren. Für all diese Absprachen stehen wir mit den Koordinatoren in engem Austausch.
Steinbrecher: Zudem kann es sein, dass wir nach Versterben bei den Patienten eine Blutentnahme durchführen müssen, sollte keine Rückstellprobe aus den letzten Tagen im Krankenhaus vorhanden sein und die DGFG-Koordinatoren können eine Blutentnahme selbst nicht realisieren. Denn hier ist die Einhaltung des Zeitfensters von maximal 24 Stunden ab Todeszeitpunkt wichtig.
Waren Sie auch in der KVG-Spende involviert?
Steinbrecher: Die Entnahme der kardiovaskulären Gewebe fand hier bei uns in der Pathologie statt. Als wir die Meldung erhielten und von der DGFG die Info zum Zeitpunkt der Entnahme, haben wir uns mit unseren anstehenden Sektionen entsprechend so organisiert, dass der Saal für die Entnahme am Abend frei war. Hier ist eine enge Abstimmung gefragt, da wir in der Pathologie nur über diesen einen Sektionssaal verfügen.
Was möchten Sie den Angehörigen zur Gewebespende mit auf den Weg geben?
Steinbrecher: Die Gewebespende ist ein sehr sauberer, medizinischer Eingriff. Die Verstorbenen werden anschließend kosmetisch versorgt, weshalb eine Gewebespende im Nachgang rein äußerlich nicht zu erkennen ist. Das ist eine sehr wichtige Information, da manchmal doch Fragen und Ängste aufkommen, ob die Gewebeentnahme bei den Verstorbenen noch erkennbar wäre.
Lippeck: Auch nach einer Gewebespende, sei es bei der Entnahme der Augenhornhäute, der Herzklappen oder Blutgefäße, ist eine Abschiednahme immer möglich. Das wissen auch die Bestattungsinstitute und geben das entsprechend an die trauernde Familie weiter.