Stufenplan sieht Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das Organ- und Gewebespenderegister zum 1. Januar 2025 vor
Bezugnahme zur Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 19.02.2024
Hannover, 20.02.2024 – Am 18. März 2024 wird das Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR) an den Start gehen. Eine vollständige Anbindung aller relevanten Akteure in Organ- und Gewebespende erfolgt dabei schrittweise: Eine Anbindung der Gewebeeinrichtungen für die verpflichtenden OGR-Abfragen zum 1. Januar 2025 bildet dabei die vierte und letzte Stufe.
Bis dahin befindet sich das OGR in einem Übergangszeitraum, in dem der eigene Wille weiterhin über einen Organ- und Gewebespendeausweis oder eine Patientenverfügung schriftlich dokumentiert werden sollte. Zentrales Element in dem gesamten Spendeprozess ist und bleibt das Angehörigengespräch, weshalb es wichtig ist, die Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren.
„Wir freuen uns sehr über diesen Lösungsweg und die gemeinsame Entscheidung, sich auf die unmittelbare Anbindung der behördlich gemeldeten Gewebeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und an das OGR zu fokussieren. Nun haben auch wir als Gewebeeinrichtungen die Chance, uns entsprechend (technisch) auf die verpflichtenden OGR-Abfragen für die Gewebespende ab Januar 2025 vorzubereiten. Wir begrüßen daher diesen stufenweisen Start. Schließlich können nur diejenigen eine OGR-Abfrage tätigen, die an das OGR bereits angebunden sind. Das ist bei Gewebeeinrichtungen noch nicht der Fall“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG). Die DGFG ist die größte bundesweit tätige Gewebeeinrichtung in Deutschland. Im letzten Jahr realisierte die DGFG 3.475 Gewebespenden und vermittelte 7.503 Gewebetransplantate.
Bereits Anfang des Jahres gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion bekannt, dass „einer Benennung von externen, bei Gewebeeinrichtungen angestellten Ärztinnen und Ärzten als abrufberechtigt grundsätzlich keine rechtlichen Gründe entgegen“ stehen. Damit Gewebeeinrichtungen die Abfragen aus dem OGR jedoch selbstständig tätigen können, ist zunächst eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur erforderlich. „An diesem Schritt arbeiten wir gerade. Noch könnten wir keine OGR-Abfragen tätigen“, so Börgel. Der in der Antwort der Bundesregierung zunächst vorgeschlagene Weg, dass Gewebeeinrichtungen eine OGR-Abfrage über die Zugänge in den Entnahmekrankenhäusern tätigen sollen, wird somit nicht weiterverfolgt. Hingegen wird sich nun auf die unmittelbare Anbindung der Gewebeeinrichtungen an das OGR konzentriert. „Nur so können wir die OGR-Abfrage in der Gewebespendepraxis anwendungsfreundlich, klinik- und standortunabhängig gestalten und für mehr Flexibilität und Schnelligkeit im zeitempfindlichen Spendeprozess sorgen“, hält Börgel fest.
„An dem Bewusstsein für und dem Wissen über die Gewebespende müssen wir zukünftig noch besser arbeiten. Das hat uns die intensive, politische Debatte zum Umgang mit dem OGR für Gewebeeinrichtungen wieder einmal gezeigt. Im Fokus der Anbindung an das OGR standen die Entnahmekrankenhäuser und der Prozess der Organspende. Das Abfragevolumen, das wir allein für die Gewebespenden bei der DGFG erwarten, wäre für das Personal der Entnahmekrankenhäuser überhaupt nicht zu schaffen. Jeder Umweg über Dritte in einem zeitlich begrenzten Spendeprozess wäre fatal gewesen“, so Börgel. Allein in 2023 erhielt die DGFG 50.576 Spendermeldungen. Nicht alle können im vorgegebenen Zeitfenster realisiert werden. Dennoch rechnet die DGFG im kommenden Jahr mit rund 35.000 OGR-Abfragen – Tendenz steigend.
In den nächsten Wochen und Monaten werden die Gewebeeinrichtungen zusammen mit BMG und BfArM an der technischen Anbindung arbeiten und möglicherweise erforderliche Rechtsänderungen klären, um bis zur OGR-Abfrage ab 1. Januar 2025 auch in der Gewebespende einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Auch dieser Aufwand wird sich lohnen. Schließlich hat ein Register zur Entscheidungsdokumentation das große Potential, den Angehörigen im möglichen Spendenfall Sicherheit in der Entscheidungsfindung zu bieten – vorausgesetzt, viele Bürgerinnen und Bürger nehmen dieses Angebot ab 18. März wahr und registrieren sich im OGR.