Das Organspende-Register ist online: Jetzt Entscheidung digital dokumentieren
Hannover, 18.03.2024 – Seit heute können alle Bürgerinnen und Bürger unter www.organspende-register.de ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende digital dokumentieren. Damit startet die erste Stufe der schrittweisen Inbetriebnahme des Online-Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (OGR). Die vollständige Anbindung aller relevanten Akteure in Organ- und Gewebespende erfolgt bis Januar 2025. Bis dahin befindet sich das OGR in einem Übergangszeitraum, in dem der eigene Wille weiterhin über einen Organ- und Gewebespendeausweis oder eine Patientenverfügung schriftlich festgehalten werden sollte.
Angehörigengespräch bleibt zentraler Bestandteil im Spendenfall
In 2023 führten Mitarbeitende der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) insgesamt 9.379 Aufklärungsgespräche zur Gewebespende. Mehr als 40 Prozent der Spender:innen bzw. der Angehörigen stimmten einer Gewebespende zu und die DGFG konnte schließlich 3.475 Spenden realisieren. Der Blick auf die Art der Entscheidung macht schnell deutlich: Nur selten liegt eine eindeutige Willenserklärung vor, die zu Lebzeiten entweder schriftlich dokumentiert oder mündlich mitgeteilt wurde. Rund zwei Drittel sowohl der Entscheidungen für als auch gegen eine Gewebespende basieren auf dem mutmaßlichen Willen. Zentrales Element im Spendeprozess ist und bleibt das Angehörigengespräch, weshalb es wichtig ist, die Angehörigen stets über die eigene Entscheidung zu informieren. Ein Register zur Entscheidungsdokumentation hat das große Potential, den Angehörigen im möglichen Spendenfall Sicherheit in der Entscheidungsfindung zu bieten – vorausgesetzt, viele Bürgerinnen und Bürger nehmen dieses Angebot ab 18. März 2024 wahr und registrieren sich im OGR.
Der Organspendeausweis wird digital
Laut der letzten Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus 2022, haben 61 Prozent der Befragten (N = 4.004) bereits eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen[1]. Nur in wenigen Fällen wurde diese auch dokumentiert: 31 Prozent der Befragten haben ihren Willen im Organspendeausweis eingetragen[2]. Die Vorteile einer digitalen Entscheidungsdokumentation liegen auf der Hand: Die Willenserklärung ist klar und eindeutig. Sie kann jederzeit eingesehen, geändert oder gelöscht werden. Während ein Ausweis verloren gehen oder im Spendenfall nicht rechtzeitig gefunden werden kann, liegt die Entscheidung im OGR für das abrufberechtigte Fachpersonal zu jeder Zeit unmittelbar vor. Zudem handelt es sich bei der Registrierung im Organspende-Register um ein äußerst sicheres Authentifizierungsverfahren. Die Erklärenden benötigen hierfür einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte. Wie genau eine Registrierung abläuft, das erklärt die BZgA in einem kurzen Video.
Auch das Fachpersonal muss einige Voraussetzungen erfüllen, um Einträge im OGR im Spendenfall einsehen zu können: Ein Abruf ist ausschließlich für Ärztinnen und Ärzte sowie Transplantationsbeauftragte mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) nach § 2a Abs. 4 TPG möglich, die außerdem vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bevollmächtigt sind. Auf die Erklärungen im OGR können sie zudem nur an einem an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Computerterminal zugreifen.
Organspende-Register startet stufenweise
Das Erklärendenportal ist ab sofort geöffnet und bereits angebundene Entnahmekrankenhäuser können jetzt schon in potentiellen Spendefällen im OGR nach Einträgen suchen. Ab 1. Juli 2024 müssen alle Entnahmekrankenhäuser an das OGR angebunden sein und im Fall von potentiellen Organspenden das Register abrufen. Ab Juli bis spätestens Ende September kann eine Erklärung im Organspende-Register auch über die Digitale Identität für Versicherte (GesundheitsID bei der Krankenkasse) erfolgen. Vierte und vorerst letzte Stufe ist dann die Anbindung der behördlich gemeldeten Gewebeeinrichtungen für einen Abruf des OGR ab 1. Januar 2025. Nach wie vor kann der eigene Wille auch in einem Organ- und Gewebespendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten werden. Es gilt immer die aktuellste Entscheidung. Diese kann auch mündlich mitgeteilt worden sein. Alle zentralen Fragen zum schrittweisen Start des Organspende-Registers beantwortet das Bundesgesundheitsministerium.
Spenden kann jeder – egal ob jung oder alt, im Krankenhaus oder ambulant
Fast jeder Mensch kann Gewebe spenden. Viele Krebserkrankungen sind kein Ausschlussgrund. Gewebespenden sind bis ins hohe Alter möglich. Das verdeutlichen auch die Spendezahlen der DGFG aus 2023: Die Mehrheit der Spenderinnen und Spender war über 75 Jahre alt. Was viele nicht wissen: Der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) ist keine Voraussetzung zur Gewebespende. Eine Gewebespende ist auch nach Herz-Kreislauf-Tod möglich – im Falle der Augenhornhaut bis zu 72 Stunden nach Todeseintritt. Aus diesem Grund können auch Palliativeinrichtungen, Pflegeheime, Hospize oder Bestatter:innen Verstorbene bei der DGFG melden. Eine Augenhornhautspende ist sogar bei Sterbefällen in häuslicher Umgebung möglich. Ein Bereitschaftsdienst der DGFG, erreichbar unter der 0800 511 5000, übernimmt dann das medizinische Screening und alle weiteren Schritte vom Angehörigengespräch bis zur Gewebeentnahme. Fest steht: Ein Eintrag in das digitale Organspende-Register ist für alle Menschen sinnvoll und sollte gerade auch von älteren Menschen in Betracht gezogen werden. Denn er verschafft Klarheit und nimmt den Angehörigen eine große Last in der Entscheidungsfindung.
[1] BZgA (2023). Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende. Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2022, S. 24.
[1] Ebd., S. 27