Gemeinsam stark: Synergieeffekte zahlen sich aus

Kooperation von DGFG und Universitätsgewebebank der Charité fördert die Patientenversorgung mit Gewebetransplantaten in Berlin-Brandenburg und über die Region hinaus.

Ende Mai führte die DGFG ein Interview mit Prof. Dr. med. Axel Pruß, dem Leiter der Universitätsgewebebank der Charité Berlin. Prof. Pruß beantwortet Fragen zur Kooperation von DGFG und UGB und zur Bedeutung der altruistischen Gewebespende.

Wie hat sich die Universitätsgewebebank der Charité entwickelt?

Die Gewebebank der Charité in Berlin gibt es bereits seit 1957. Sie ist am damaligen Institut für Pathologie gegründet worden und gehört heute zum Institut für Transfusionsmedizin. Im Jahr 2008 kam es dann zum Vorstandsbeschluss, die Gewebebanken der Charité in eine gemeinsame Struktur zu überführen, in die sogenannte Universitätsgewebebank (UGB). An dieser führen wir heute die Gewinnung, Herstellung und letztlich auch Abgabe von muskuloskelettalen Transplantaten, Amnionpräparationen und Hornhauttransplantaten durch. In der UGB werden heute sowohl Gewebe vom Lebendspender als auch unterschiedlichste Gewebearten vom verstorbenen Spender prozessiert. Pro Jahr werden im Ergebnis etwa 2.500 muskuloskelettale Gewebepräparationen und rund 680 Augenhornhäute vor allem an die Kliniken der Charité abgegeben.

Wie hat sich das Verhältnis von Bedarf und Angebot an Gewebe in den letzten Jahren entwickelt?

Es gibt eine Dreiteilung: Die Augenhornhauttransplantation nimmt deutlich zu, bedingt durch eine größere und weitere Indikationsstellung, gerade durch die lamellären Keratoplastiken, bei denen nur eine Hornhautschicht übertragen wird. Bei muskuloskelettalen Geweben gibt es ebenso einen zunehmenden Bedarf, der wiederum vor allem der demografischen Entwicklung geschuldet ist: Menschen werden älter und brauchen daher insbesondere für das muskuloskelettale System Transplantate. Bei den kardiovaskulären Geweben hingegen gehe ich persönlich davon aus, dass der Bedarf an klassischen Herzklappen gleich bleibt bzw. nachlassen wird. Ich sehe allerdings einen zunehmenden Bedarf an Blutgefäßen.

Was ist das Besondere an der Kooperation mit einem gemeinnützigen Netzwerk wie der DGFG?

Die DGFG steht für transparente, klare und eindeutige Strukturen. Wir haben an dieser Stelle in den vergangenen Jahren herausragende Erfahrungen mit der gemeinnützigen DGFG gemacht, die insbesondere in der immer wiederkehrenden Diskussion über die Art und Weise der Spendergewinnung, über die Logistik bei der Gewebeentnahme bis hin zu Sicherheitsfragen bei der Spendertestung oder der Mikrobiologie reichen. Dieser Erfahrungsaustausch ist sehr viel Wert.

Was ist das Ziel dieser Kooperation?

Über den Austausch mit der DGFG, wenn der eine oder andere eine Region vielleicht nicht komplett abdecken kann, haben wir einen Synergieeffekt erzielt, der sich bezahlt gemacht hat. Sowohl die UGB als auch die DGFG haben ein gemeinsames Ziel: die Bereitstellung von sicheren und hinreichenden Transplantaten. Genau das können wir über die Kooperation insbesondere hier in der Region Berlin-Brandenburg sehr gut umsetzen.

Welche Bedeutung hat die muskuloskelettale Gewebespende in diesem Zusammenhang?

Die DGFG deckt durch ihre Infrastruktur die Augenhornhaut- und die kardiovaskuläre Gewebespende bundeweit ab. Zudem kann sie im Falle einer Einwilligung die Entnahme muskuloskelettaler Gewebe durch entsprechende Einrichtungen wie die UGB organisieren. Hier haben wir uns gemeinsam gefunden.

Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der DGFG?

Wir erhalten von der DGFG eine Information, dass bspw. in der Region Nord-Ost in Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Spende von den Koordinatoren der DGFG organisiert wurde, bei der eine Zustimmung zur Entnahme von muskuloskelettalem Gewebe vorliegt. Wir besprechen mit den ärztlichen Kollegen der DGFG, ob die Spende auch medizinisch und ärztlich realisierbar ist. Ist das der Fall, fährt ein Explantationsteam aus der Charité mit der entsprechenden arzneimittelrechtlichen Begründung des Mobilen Teams in die jeweilige Spendeeinrichtung und entnimmt dort mit Abstimmung der DGFG das Gewebe.

Wie bewerten Sie die Entwicklung im gemeinnützigen Netzwerk der DGFG?

Ich bin sehr beeindruckt von den Leistungen, die Herr Börgel und sein Team in den letzten zehn Jahren erbracht haben. Wenn Sie heute über Gewebetransplantation und -spende politische und standesrechtliche Diskussionen führen, dann kommen Sie nicht um die DGFG herum. Sie ist ein herausragender Partner in der Diskussion fachlicher Fragen wie zur Patientensicherheit, dem mikrobiologischen Monitoring bei der Explantation, der Entwicklung unterschiedlichster Techniken, z. B. bei der Hornhauttransplantation, bis hin zum Hauptgeschäft der DGFG, der transparenten Gewinnung von Gewebespenden. Da hat sie eine Vorreiterrolle übernommen und man kann hier nochmals nur Respekt zollen.

Wie beurteilen Sie das Engagement von privaten Firmen in der Gewebespende?

Aufgrund der Gesetzeslage ist es völlig unproblematisch, wenn sich eine private Firma dem Thema der Gewebespende oder -prozessierung widmet. Für mich ist jedoch die Grundvoraussetzung einer solchen Entwicklung, dass sich diese Firma auf zwei Seiten klar, präzise und transparent äußert: Zum einen dazu, wie der Spendebereich organisiert und strukturiert ist. Zum anderen, wie und in welcher Form die gewonnenen Gewebe prozessiert bzw. weitergegeben werden. Wenn diese Gesamtstruktur in transparenter, altruistischer Form nachvollziehbar vorliegt, ist es für mich eine solche Firma oder eine solche Struktur durchaus akzeptabel. Es ist ja völlig legitim, dass man für seine Leistungen eine Aufwandserstattung für die kostenintensive Gewinnung oder Prozessierung von Geweben in Rechnung stellt. Jedoch muss man zeigen, dass die Beträge für die durchgeführten Tätigkeiten adäquate Mengenbereiche aufrufen. In bestimmten Bereichen der Gewebetransplantation gibt es für mich jedenfalls z. T. nicht nachvollziehbare Preisentwicklungen. Hier sollte der Gesetzgeber tatsächlich die Frage des Handelsverbotes, welches ja für die klassischen Gewebezubereitungen nach § 21a AMG bereits existiert, für den gesamten Bereich der Arzneimittel weiter festlegen und definieren, um auch hier die Transparenz für die nicht nach § 21a AMG geregelten Gewebetransplantate (Alt-Zulassungen nach § 21 AMG, die handelbar sind) zu erzielen.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Da gibt es für mich eine klare und eindeutige Antwort: Dass sich die Spendebereitschaft in der Bevölkerung sowohl für die Organspende als auch für die Gewebespende stetig erhöht. Ohne die altruistische Spende aus der Bevölkerung heraus sind die gesamten Themen der Gewebespende und -transplantation müßig. Ohne die Entscheidung des einzelnen Bürgers für eine Gewebe- oder Organspende können wir dem Patienten nicht helfen. Das wäre mein Wunsch, dass sich dieses Verständnis in der Bevölkerung weiter entwickelt. Dankenswerter Weise trägt ja auch die DGFG mit entsprechenden öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen dazu bei.