Es bedarf mehr als eine Widerspruchslösung

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation zur aktuellen Debatte um die Widerspruchslösung

Hannover, 25.09.2019 – Die Widerspruchslösung allein kann nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) nicht zu steigenden Zahlen in der Organ- und Gewebespende führen. Vielmehr bestimmen strukturelle Probleme die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Diese gilt es gezielt und nachhaltig anzugehen. Während die Widerspruchslösung bei der Entscheidungsfindung unterstützend wirken kann, müssen insbesondere eine passende Infrastruktur und Ressourcen in den Kliniken vor Ort vorhanden sein. Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG sagt:

„Erst wenn die Prozesse in den Kliniken stimmen, können mehr Spenden realisiert werden. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefragt, entsprechend unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen“

Positiv sieht die DGFG in diesem Zusammenhang die Gesetzesänderung zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten. Niedersachsen hat hier mit dem Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz zügig und vorbildlich reagiert und berücksichtigt darin auch die Gewebespende. „Wir freuen uns, schon jetzt ein steigendes Engagement der Transplantationsbeauftragten in der Gewebespende beobachten zu können. Neben der Organspende wird nun verstärkt auch auf die Gewebespende geschaut“, sagt Börgel.

Die jährlich steigenden Spendezahlen im DGFG-Netzwerk zeigen deutlich, dass Vor-Ort-Präsenz und aktive Unterstützung der Entnahmekliniken im Spenderscreening sowie die Gespräche mit Angehörigen durch geschultes Personal zum Erfolg führen. Börgel stellt fest: „Wird die Gewebespende von der Klinik gelebt und als Selbstverständlichkeit angesehen, läuft der Prozess vorbildlich. Eine Gesetzesnovellierung könnte die Gewebespende in den Kliniken noch einmal verbindlich auf den Plan rufen, was wir aufgrund von hohen Engpässen in der Versorgung mit Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen sehr begrüßen würden.“

Aus der Perspektive der Gewebespende fehlt es weniger an genereller Zustimmung in der Bevölkerung, sondern viel mehr an Gesprächen innerhalb der Familien über genau dieses Thema. Die Zustimmungsquote zur Gewebespende liegt seit Jahren konstant bei über 30 Prozent; in 2018 zuletzt bei 38,2 Prozent. „Wünschenswert an dieser Stelle ist eine Aufklärungsarbeit, die auch die Gewebespende thematisiert. Zu oft fällt diese Form der Spende hinten runter“, so Börgel.

Der Wille potenzieller Spenderinnen und Spender ist Angehörigen meist nicht bekannt. Rund die Hälfte der Entscheidungen für und auch gegen eine Gewebespende wurde im vergangenen Jahr von Angehörigen auf Basis ihrer eigenen Wertvorstellungen getroffen. Gerade einmal ein Viertel basierte dabei auf dem schriftlich dokumentierten oder mündlich geäußerten Willen der Verstorbenen. Ein Register, in dem die Einstellung zur Organ- und Gewebespende festgehalten ist, könnte Angehörige in ihrer Entscheidung entlasten. Im Sinne einer informierten Einwilligung bleibt bei der DGFG das ergebnisoffene Angehörigengespräch auch in Zukunft zentrales Element im Ablauf der Gewebespende. „Wie die politische Debatte auch ausgehen mag, so sorgt sie schon jetzt für eine vermehrte Auseinandersetzung mit der Organ- und Gewebespende – ein erfreuliches Zwischenergebnis“, sagt Börgel.

Getragen von vier Universitätskliniken und einem diakonischen Krankenhaus zeigt die Entwicklung der DGFG und ihres Netzwerks aus Spendekrankenhäusern, Gewebebanken und Transplantationszentren während der vergangenen zwölf Jahre auf, wie der Spendeprozess und eine sich stets verbessernde Patientenversorgung mit Gewebetransplantaten erfolgreich gelingen können. Von inzwischen 30 Standorten aus wird die Gewebespende an über 90 Kooperationskrankenhäusern organisiert. So spendeten 2018 2.732 Menschen Gewebe. 5.517 Gewebetransplantate konnte die DGFG wiederum an Patientinnen und Patienten deutschlandweit vermitteln.

Die DGFG ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997 die Gewebespende und
-transplantation in Deutschland fördert. Auf der Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Im Netzwerk der DGFG kooperieren zahlreiche Universitätskliniken, kommunale und konfessionelle Krankenhäuser, aber auch große Klinikverbünde. Sie alle unterstützen die Gewebespende durch die Meldung möglicher Gewebespender und nehmen so ihre gesellschaftliche Verantwortung für die Versorgung der betroffenen Patienten wahr. Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg.

Kristin Becke, M.A.

Kristin Becke, M.A.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

0511 563 559 355
0170 200 76 00

Presseinformation

Hier die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) zur aktuellen Debatte zur Widerspruchslösung als PDF herunterladen.

TV Tipp

Zwei Gesetzentwürfe und ein Antrag zum Thema Organspende sind am 25.10.2019 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit. Die Sitzung wird zeitversetzt ab 19 Uhr auf www.bundestag.de übertragen.