Über die Gewebespende und die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
3.698 Menschen haben im Jahr 2024 im Netzwerk der DGFG Gewebe gespendet. So konnte die DGFG bundesweit 8.340 Menschen mit einem Gewebetransplantat versorgen, darunter 5.470 mit einer Augenhornhaut. Gewebe, die nach dem Tod gespendet werden können, sind neben Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen auch Knochen, Sehnen und Bänder. Aus der Lebend-Gewebespende kommt die Amnionmembran – die innere Eihaut der Plazenta. Der Anteil an Organspender:innen, die Gewebe spenden, ist insgesamt sehr gering. 88,4 Prozent der Gewebespender:innen sind 2024 an einem Herz-Kreislauf-Stillstand verstorben.
Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in Deutschland.