Aufklärung zur Gewebespende: ab sofort auch auf YouTube!

Seit 26. Juni 2017 ist der neue Film „Die Gewebespende – ein Geschenk ans Leben“ online. Produziert wurde er von vier Studentinnen (Foto oben v. l. n. r.: Franziska Ehrenfeld, Zule Gattas, Hannah Reineke und Alexandra Bidian) des Masterstudienganges Fernsehjournalismus der Hochschule Hannover. Im März gab es das erste Briefing. In weiteren Treffen wurde die Filmidee konkretisiert. „Ziel des Films ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gewebespende“, so Kristin Becke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGFG.

Vorbei schauen lohnt sich: Die DGFG informiert ab sofort auch auf YouTube über aktuelle Themen aus dem Netzwerk und der Gewebemedizin.

Das Ergebnis sind insgesamt vier Videos: ein längerer Film mit einem umfassenden Einblick in die Gewebespende und drei kürzere Videos mit den Themenschwerpunkten Transplantatempfänger, Angehörige und Gewebespendekoordinator. Die Filme verdeutlichen, was es bedeutet, Gewebe nach dem Tod zu spenden. Gedreht wurde bei Transplantatemfpängerin Heidi Lotz, im St.-Johannes-Hospital bei Prof. Kohlhaas in Dortmund, bei Familie Spohn (Angehörige eines Gewebespenders), im DGFG-Büro, der MHH und der Gewebebank in Hannover.

Ermöglicht wurde das tolle Projekt über eine Förderung durch das Fundraising der DGFG.

Für Transplantatempfängerin Heidi Lotz ist die Gewebespende wie ein Neuanfang. Heute steht sie wieder voll im Leben: Sie kann ihren Enkelkindern vorlesen, alleine verreisen oder Autofahren. Familie Spohn findet in der Gewebespende ihres verstorbenen Angehörigen Trost. Sie freuen sich, dass auch nach dem Tod noch zwei Augen den Blick auf die Welt haben. Prof. Kohlhaas vom St.-Johannes-Hospital in Dortmund verdeutlicht, dass ohne die Gewebespende und Transplantation von Augenhornhäuten Patienten wie Heidi Lotz erblinden würden.

Gewebespendekoordinatorin Dr. Romy Richter von der DGFG erläutert im Film den Prozess der Gewebespende: Grundsätzlich kommt jeder Herz-Kreislauf-Verstorbene für eine Gewebespende in Frage. Liegen keine Ausschlussgründe wie z. B. übertragbare Krankheiten vor, werden die Angehörigen kontaktiert und über die Möglichkeit der Gewebespenden aufgeklärt. Die Angehörigen können im Sinne ihres verstorbenen Familienmitglieds eine Entscheidung für oder gegen die Gewebespende treffen.